Inhalt
Lockdown vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 - was bedeutet das für die Kindertagespflege?
Im Einklang mit dem gemeinsamen Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hält auch die Landesregierung es für erforderlich, den Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen auf ein Minimum zu reduzieren, um den erheblich ansteigenden Corona-Infektionszahlen entgegenzuwirken.
Rasante Ausbreitung der Infektionen soll eingedämmt werden
Es handelt sich nicht um eine Notbetreuung für bestimmte Personen- und Berufsgruppen, wie dies im Frühjahr beim ersten Lockdown der Fall war.
Kindertagespflegestellen und Kitas sind nicht geschlossen. Das Angebot soll von Eltern aber nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeit in Anspruch genommen werden.
In einem Elternbrief appelliert der hessische Sozialminister an Familien, Betreuungsangebote nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist. Den Elternbrief finden Sie hier.
Die Lesefassung der Corona-Einrichtungsschutzverordnung mit Stand 16. Dezember 2020 ebenso.
Beides auch einsehbar unter: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen