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Evaluation des Hessischen Kinderförderungsgesetzes geht an den Start
Das neue Hessische Kinderförderungsgesetz ist seit 01. Januar 2014 in Kraft und regelt u. a. die Landesförderung der Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege. Mit dem Gesetz haben sich unterschiedliche Veränderungen für die Fachpraxis der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Hessen ergeben. Um die Auswirkungen der Neuregelungen im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) zu erfassen und daraus Schlüsse ziehen zu können, wird das Gesetz nun evaluiert.
Das wissenschaftliche Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. aus Frankfurt am Main (ISS-Frankfurt) wird die Evaluation mit Beginn im Juni 2014 und einer Dauer von zwei Jahren durchführen; den Auftrag hierfür hat es vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration erhalten. Ein Fachbeirat wird während dieses Zeitraums den Evaluationsprozess mit regelmäßigen Tagungsterminen begleiten und die geplanten Befragungen betroffener Adressaten mit verfolgen.
Im Oktober 2014 beginnen die Befragungen, für die das ISS-Frankfurt auf eine hohe Beteiligung und Unterstützung hofft.