Treffpunkt Tagesmütter der Stadt Wiesbaden
Finanzielle Förderung
Finanzielle Förderung der Tagespflegepersonen, Eltern, Träger
Finanzielle Förderung der Tagespflegeperson aus öffentlichen Mitteln:
Bei einer Gewährung von Kindertagespflege aus öffentlichen Mitten erhalten Tagesmütter laufende Geldleistungen gem. § 23, 2 SGB VIII.
Die Höhe des Betreuungsgeldes richtet sich nach dem zeitlichen Betreuungsumfang und den kommunalen Pflegegeldsätzen.
Tagesmütter der Kinderbrücke, Modell A erhalten ebenfalls laufende Geldleistungen gem. § 23, 2 SGB VIII.
Aufgrund der umfangreicheren Leistungen und des höheren Verpflichtungsgrades erhalten sie – im Vergleich zu Tagesmüttern außerhalb des Projektes- einen erhöhten Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderleistung.
Die Vertretungsleistungen werden über einen monatlichen Pauschalbetrag je Projektgruppe honoriert. Dieser Betrag wird an die einzelnen Tagesmütter verteilt.
Tagesmütter der Kinderbrücke, Modell B verpflichten sich ein Platzangebot für drei Ganztagskinder plus einen Notplatz vorzuhalten. Sie erhalten dafür eine laufende Geldleistung gem. § 23,2 SGBVIII in Form eines festen monatlichen Pauschalbetrags.
Zusätzlich zu den laufenden Geldleistungen werden die nachgewiesene Aufwendungen für Beiträge zur Unfallversicherung erstattet, sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zur Alters- und Krankenversicherung gewährt.
Kostenbeitrag der Eltern
Eltern zahlen für einen Betreuungsplatz einen einkommensabhängigen Kostenbeitrag, der ggfls einen Zuschlag zu den erweiterten Leistungen im Projekt Kinderbrücke enthält. Die Gesamtkosten werden in der Beratungs- und Vermittlungsstelle Treffpunkt Tagesmütter anhand der persönlichen Einkommensverhältnisse errechnet.
